Hausordnung und Werkstattordnung


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der Staatlichen Berufsschule I Mühldorf

1. Vorbemerkung:

Aufgabe dieser Haus- und Schulbesuchsordnung ist es, das Schulleben so zu gestalten, dass jederzeit ein reibungsloser Unterrichtsbetrieb gewährleistet ist.
Alle Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert, durch verantwortungsvolles Verhalten, freiwillige Einordnung und Rücksichtnahme dazu beizutragen, dass unser Schulgebäude in gutem Zustand erhalten bleibt. Sie sollten sich dabei von folgenden Grundsätzen leiten lassen:

  • Das Grüßen ist ein Ausdruck gegenseitiger Achtung und Wertschätzung.
  • Auf eine angemessene Kleidung ist zu achten, eine Kopfbedeckung ist innerhalb der Klassenräume nicht gestattet.
  • Die Erziehung zu Selbständigkeit, Selbstverantwortung und Mündigkeit schließt ein, Rechtsnormen zu achten, Rechte wahrzunehmen und rechtmäßig begründete Entscheidungen zu respektieren.
  • Ein sparsamer Umgang mit Energie (Heizung, Wasser, Strom) und Material ist unerlässlich.


2. Verhaltensregeln:

2.1     Hygieneregeln

Die jeweiligen aktuell geltenden Hygienevorschriften finden Sie immer auf unserer Homepage. Diese Vorschriften sind immer strikt einzuhalten.

2.2 Grenzen des Schulgrundstücks:

  • Das Schulgrundstück wird im Westen durch die Pilichdorfstraße begrenzt, im Süden durch den Parkplatz des Landratsamtes (Schranke) und dem Grundstück Dr. Schön, im Osten durch die Töginger Straße und im Norden durch die Grundstücksgrenze zum Ruperti-Gymnasium. Das Schulgelände und damit der Bereich, in dem grundsätzlich das Rauch- und das Handyverbot gelten, beginnt von der Pilichdorfstraße aus gesehen am Durchgang zur Schule. Der Bereich der Bushaltestelle ist öffentlich genutzt und gehört damit nicht zum Schulgelände.


2.3 Parken:

  • Für Kraftfahrzeuge von Schülerinnen und Schülern gibt es an der Schule keine Parkmöglichkeit. Diese können auf dem Parkplatz an der Herzog-Friedrich-Straße abgestellt werden.
  • Zweiräder können in den markierten Bereichen im 1. Untergeschoß der Tiefgarage der BS I abgestellt werden; die Markierungen sind dabei einzuhalten.
  • Die Tiefgarage, in der das Rauchen strengstens verboten ist, darf nur zur An- und Abfahrt betreten werden.


2.4 Verhalten vor und während des Unterrichts:

  • Alle SchülerInnen sind verpflichtet, mit den für den Unterrichtstag notwendigen Unterlagen und Hilfsmitteln zur Schule zu kommen; dies gilt auch für Hausarbeiten.
  • Die SchülerInnen begeben sich pünktlich zum Unterrichtsbeginn unaufgefordert und unverzüglich zu ihren Unterrichtsräumen.
  • SchülerInnen dürfen den Unterricht nur mit Genehmigung der Lehrkraft verlassen.
  • Das Essen während des Unterrichts ist nicht gestattet, das Trinken von ausschließlich Mineralwasser ist erlaubt; eine Störung des Unterrichts ist dabei zu vermeiden. Flaschen sind immer in der Schultasche aufzubewahren.
  • Innerhalb des Schulbereichs ist allen SchülerInnen der Genuss alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel untersagt.
  • Seit 01.08.2006 besteht gemäß dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) an allen staatlichen Schulen in Bayern ein absolutes Rauchverbot. Dieses gilt auch für E-Zigaretten o. ä. Die ausgewiesene Raucherzone kann genutzt werden, auf Sauberkeit ist unbedingt zu achten.
  • Dieses Gesetz legt weiterhin fest, dass im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien auszuschalten sind. Dieses Verbot gilt versuchsweise nur in den Unterrichtsräumen. Bei Zuwiderhandlung können solche Geräte vorübergehend einbehalten werden.
  • Die Schul-PCs dürfen von SchülerInnen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Lehrkraft bedient werden. Die EDV-Nutzungsordnung der Schule ist Bestandteil dieser Hausordnung.
  • Sollte die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend sein, meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat.


2.5 Pausenregelungen:

  • In der Vormittagspause halten sich die SchülerInnen entweder in der Pausenhalle oder im Pausenhof unmittelbar vor dem Haupteingang des Schulgebäudes auf. Der Pausenhof ist im Westen durch die Mauer an der Pilichdorfstraße, im Norden und Osten durch die Sitzbänke begrenzt.
  • Der Aufenthalt in Klassenzimmern, Fluren oder sonstigen Bereichen der Schule ist nicht gestattet.
  • Auf Ordnung und Sauberkeit in der Pausenhalle ist besonders zu achten.
  • Treppen, Böden, Heizkörper oder Fensterbänke sind keine Sitzgelegenheiten.
  • Fluchtwege sind stets freizuhalten.
  • Das Schulgelände darf nur in der Mittagspause oder in Freistunden verlassen werden.
  • Den Anweisungen der Pausenaufsicht bzw. der Hausmeister ist Folge zu leisten.


2.6 Ordnung in den Unterrichtsräumen:

  • Jede Schülerin und jeder Schüler ist für die Sauberkeit sowohl in den Klassenzimmern und Werkstätten als auch auf dem gesamten Schulgelände verantwortlich.
  • Nach dem Unterricht ist das Klassenzimmer sauber zu verlassen. Jeder ist für seinen Platz verantwortlich. Der vom Klassenleiter bzw. anwesenden Lehrkräften eingeteilte Klassendienst ist diesbezüglich weisungsbefugt.
  • Jede Klasse wird mehrmals pro Schuljahr zum Ordnungsdienst eingeteilt. Die Termine sind dem Digitalen Schwarzen Brett in der Pausenhalle zu entnehmen.


3. Meldepflichten, Haftung und Versicherungsschutz:

  • Mängel an Geräten oder Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich zu melden.
  • Für Beschädigungen oder Verlust von persönlichem Eigentum in der Schule kann keine Haftung übernommen werden.
  • Schülerunfälle innerhalb und außerhalb der Unterrichtszeit, auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
  • Wer Schäden verursacht, hat für diese aufzukommen. Die Unfallversicherung der Schule bezieht sich nur auf Personenschäden.


4. Unterrichtsversäumnisse:

4.1 Grundsätzlich gilt:

  • Entschuldigungen, auch vom Arzt, werden nur mit Gegenzeichnung vom Ausbildungsbetrieb (Stempel und Unterschrift) entgegengenommen und anerkannt.
  • Versäumter Unterrichtsstoff ist unaufgefordert nachzulernen, ebenso werden versäumte Schul- und Stegreifaufgaben bei Wiederbesuch der Berufsschule ohne erneute Ankündigung nachgeschrieben.
  • Bei Nichtvorlage von Bescheinigungen gilt ein Versäumnis als unentschuldigt; dadurch nicht erbrachte Leistungsnachweise werden mit der Note 6 bewertet.
  • Die Schule ist verpflichtet, unentschuldigte Versäumnisse an das Landratsamt zu melden; dieses leitet dann ein Bußgeldverfahren ein.


4.2 Entschuldigungsverfahren (gemäß § 20 Bayerische Schulordnung):

  • Das Fehlen am Unterrichtstag ist unverzüglich, d.h. bis spätestens 8:30 Uhr online, telefonisch, per E-Mail oder Fax anzuzeigen.
  • Schriftliche Entschuldigungen sind innerhalb einer Woche mit Kenntnisnahme durch den Betrieb vorzulegen. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit unser Formular.
  • Bei einer Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist binnen 10 Tagen der Mitteilung an die Schule eine Ablichtung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beizufügen. Gemäß § 20 BaySchO werden nachträglich ausgestellte ärztliche Bescheinigungen nicht anerkannt.
  • Bei Erkrankungen an Tagen, an denen eine Schulaufgabe oder ein sonstiger Leistungsnachweis angesetzt wurde ist in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
  • Häufen sich krankheitsbedingte Versäumnisse oder bestehen Zweifel an der Erkrankung, kann die Schule ab dem ersten Versäumnistag die Vorlage eines ärztlichen oder auch amtsärztlichen Attestes verlangen.


4.3 Beurlaubung vom Unterricht:

  • Führerscheinprüfungen, Arzttermine usw. sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
  • In begründeten Ausnahmefällen ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung zu stellen, der vom Ausbildungsbetrieb unterzeichnet ist. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit unser Formular.
  • Anträge ohne Unterschrift des Betriebs werden nicht bearbeitet.


5. Informationen zur Schule und zum Unterricht

  • Alle wichtigen Informationen sind auf unserer Homepage www.bs1-mue.de bereitgestellt.
  • Der hier abrufbare Stunden- bzw. Vertretungsplan dient der Information für Schülerinnen und Schüler sowie Betriebe. Änderungen behält sich die Schulleitung immer vor.


6. Kontaktdaten und Ansprechpartner


6.1 Anschrift:

          Staatliche Berufsschule I Mühldorf a. Inn
          Pilichdorfstraße 4,  84453 Mühldorf a. Inn
          Tel.: 08631/373-0  Fax: 08631/373-180
          E-Mail: verwaltung@bs1-mue.de
          Internet: www.bs1-mue.de


6.2 Ansprechpartner:

Schulleitung

Schulleiter
Ludwig Grill, OStD

Ständiger Vertreter des Schulleiters
Klaus Mittermeier, StD

Mitarbeiter in der Schulleitung
Richard Killermann, OStR

Mitarbeiter in der Schulleitung (EDV)
Michael Haase, StD

Sekretariat:
Tatjana Burghart, Franziska Hagn, Andrea Schostok

Öffnungszeiten:
7:30  - 12:15 Uhr und 12:45 - 16:00 Uhr

 

Beratungslehrerin
OStRin Eva-Maria Sewald-Kreiner

Schulpsychologin
StRin Monika Schluck

Jugendsozialarbeit an Schulen
Olga Görlitz-Ahmetovic; Peggy Tóth

 

Fachbetreuungen:

Agrarwirtschaft

Farb- und Holztechnik

Fahrzeugtechnik

Metalltechnik

Berufsvorbereitung

Simon Numberger, StD

Michael Präpasser, StD


Hans Emberger, FOL

Manfred Hölzlwimmer, StD

Wolfgang Schweiger, OStR

Peter Diewald, FOL

Eva-Maria Sewald-Kreiner, OStRin

Stand: November 2022

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der Staatlichen Berufsschule I Mühldorf am Inn

Um Unfälle zu verhindern, Maschinen und Geräte zu schonen sowie den Verschleiß an Werkzeugen so gering wie möglich zu halten, sind folgende Anweisungen zu beachten: 

  1. Die Werkstätten werden nur mit der Lehrkraft oder auf deren Anweisung betreten.
  2. Jacken und Schultaschen dürfen nicht mit in die Werkstätten genommen werden. Sie sind in der Umkleidekabine abzulegen. 
  3. Maschinen, Geräte und Werkzeuge dürfen nur nach einer ausführlichen Unterweisung (Einführung) bedient bzw. benützt werden. 
  4. Jeder Schüler ist verpflichtet, sich nochmals bei der Lehrkraft zu informieren, wenn er die Handhabung von Maschinen, Geräten und Werkzeugen nicht mehr beherrscht, vergessen oder nicht verstanden hat. 
  5. Die Unfallverhütungsvorschriften müssen gewissenhaft eingehalten werden! Deshalb muss Ordnung an jedem Arbeitsplatz herrschen. Jeglicher Unfug hat zu unterbleiben. 
  6. Anvertraute Geräte jeder Art sind pfleglich zu behandeln. 
  7. Die Werkzeuge müssen nach dem Arbeiten ordnungsgemäß gereinigt und an den Aufbewahrungsort zurückgelegt werden. 
  8. Bei der Arbeit müssen feste und geschlossene Schuhe getragen werden. 
  9. Gut sitzende Arbeitskleidung ist zu tragen. Besonders ist auf anliegende Ärmel zu achten. 
  10. Beim Umgang mit Gefahrstoffen wie Öle, Lacke, Bohremulsionen, Reinigern, Verdünnungen usw. sind unbedingt die Sicherheitshinweise auf den Behältern zu beachten.  
  11. Beim Umgang mit Öl, Kraftstoff usw. ist außerdem darauf zu achten, dass Fußböden und Werkbänke entsprechend abgedeckt werden. Dasselbe gilt für Anstreichübungen. 
  12. Wird an einem Arbeitsplatz oder einer Maschine ein sicherheitstechnischer Mangel festgestellt, muss die Arbeit sofort eingestellt werden. Die Lehrkraft ist umgehend zu verständigen.  
  13. Verletzungen, auch geringfügige, müssen sofort gemeldet und in das Verbandbuch eingetragen werden, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist! 
  14. Durch meine Unterschrift auf dem Kontrollausdruck bestätige ich, dass ich die Werkstattordnung ausgehändigt bekommen habe und dass ich mich jederzeit an diese Ordnung halte. 

Wer die Richtlinien und Anweisungen der Lehrkraft nicht befolgt und Schaden verursacht, wird zur Rechenschaft gezogen.
Bei grob fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung von Einrichtungen, Werkzeugen, Geräten oder Maschinen hat der Verursacher Ersatz zu leisten. 

Stand: September 2022